Reglement und Richtlinien
Benützungsreglement Dokumentationsstelle Riehen vom 12. Dezember 2006
Am 1. November 1998 ist das kantonale Gesetz über das Archivwesen (Archivgesetz Basel-Stadt) in Kraft getreten. Diese kantonalen Bestimmungen, wie z.B. die Schutzfristen, gelten sinngemäss auch für die Gemeinde Riehen. Im vorliegenden Benützungsreglement wurden unter anderem die gesetzlichen Vorschriften betreffend die Benützung von öffentlichem Archivgut und die Gebühren an die kommunalen Bedürfnisse angepasst.
Benützungsrichtlinie der Dokumentationsstelle Riehen vom 1. Januar 2016
Für die Benutzung von Unterlagen der Dokumentationsstelle Riehen gelten die Bestimmungen der Benützungsrichtlinie, die sich auf das Benützungsreglement der Dokumentationsstelle Riehen vom 12. Dezember 2006 stützt. Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Dokumentationsstelle ist Folge zu leisten.