Archivalien einsehen

Archivalien unter Schutzfrist einsehen

Einsichtsgesuch

Gemäss Öffentlichkeitsprinzip des Kantons Basel-Stadt sind die Bestände der Dokumentationsstelle der Gemeinde Riehen prinzipiell öffentlich zugänglich, ausser sie unterliegen den gesetzlichen Schutzfristen oder die Unterlagen enthalten vertrauliche Personen- oder Verwaltungsdaten. Für Unterlagen der Verwaltung gilt in der Regel eine Schutzfrist von 30 Jahren. Die Einsichtnahme richtet sich nach den Bestimmungen des Archivgesetzes des Kantons Basel-Stadt (SG 153.600) und des Informations- und Datenschutzgesetzes des Kantons Basel-Stadt (SG 153.260).

Personenbezogene Unterlagen unterliegen zusätzlichen Schutzfristen (Archivgesetz §10). Für die Einsicht von Unterlagen, die einer Schutzfrist unterliegen, muss ein Einsichtsgesuch gestellt werden. Falls Sie Einsicht in die Bestände der Dokumentationsstelle Riehen wünschen, stellen Sie bitte der Dokumentationsstelle das Einsichtsgesuch der Gemeinde um Aktenzugang mit der Angabe Ihrer Fragestellung, Ihres Forschungsthemas und Ihrer Post- und Mailadresse zu. Rechnen Sie bitte genügend Zeit für die Prüfung Ihres Einsichtsgesuches ein. Dies kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen.

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