Die Dokumentationsstelle Riehen stellt sich vor

Präsentation der Dokumentationsstelle Riehen

Die Dokumentationsstelle Riehen ist das "Gedächtnis" der Gemeinde, das Kompetenzzentrum für elektronische Aktenführung (Records Management) und sorgt für die Archivierung der Verwaltungsunterlagen. Damit leistet die Dokumentationsstelle gemäss Archivgesetz einen wichtigen Beitrag zur Bewahrung des kulturellen Erbes, trägt zur Rechtssicherheit bei und unterstützt die Verwaltung. Die Dokumentationsstelle stellt die dauerhafte Aufbewahrung für die öffentliche Verwaltung sowie für die Öffentlichkeit sicher, insbesondere für die Forschung und Bildung.

Neben Verwaltungsunterlagen archiviert die Dokumentationsstelle privates Archivgut (Privatarchive von Personen, Vereinen, Firmen) mit Bezug zu Riehen und fördert die Erforschung und Vermittlung der Riehener Geschichte.

Das zur Dokumentationsstelle gehörende Historische Grundbuch (HGR) ist 2022 mit einem «Online Lexikon» ins Netz gegangen. Das Lexikon besteht aus Daten des HGR und dessen Quellen, aus Zeitschriften- und Zeitungsartikeln sowie aus Bildern des Fotoarchivs.

Die Dokumentationsstelle bewertet, erschliesst und erhält

Bewertung: Die Dokumentationsstelle archiviert alle Unterlagen zum Nachvollzug öffentlich-rechtlichen Handelns der Gemeinde Riehen, die von bleibenden Wert sind. Ausserdem gelten Unterlagen als archivwürdig, die von bleibenden Wert sind für Zwecke der Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtssprechung, für die Sicherung berechtigter Interessen betroffener Personen oder Dritter, für Wissenschaft und Forschung sowie für das Verständnis der Gegenwart und der Geschichte.

Erschliessung: Die Dokumentationsstelle ordnet und verzeichnet übernommene Unterlagen gemäss internationalen Standards. Die Verzeichnungsdaten werden in einem Online-Katalog der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Erhaltung: Die Dokumentationsstelle sorgt für den dauerhaften Erhalt der übernommenen Dokumente. Die archivierten Informationen bleiben in analoger und digitaler Form integer, so dass sie für alle einsichtsberechtigen, interessierten Personen und Dienststellen nutzbar sind. 

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